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Kyusho-Jitsu im Deutschen Karate Verband e. V.

 

 

Nach steten Bemühungen über mehrere Jahren und zahllose Schulungen / Lehrgänge und Seminare durch Manfred Zink, wurde Kyusho-Jitsu im Jahre 2014 in die Stilrichtung - Stiloffenes Karate (SOK) - des Deutschen Karate Verbandes aufgenommen und erfreut sich seitdem zunehmenden Interesses unter den Karateka des Verbandes. Darüber hinaus erstellte Manfred Zink ebenfalls 2014 die Prüfungsordnung des DKV, die inzwischen seit 7 Jahren die Basis für eine Graduierung im DKV darstellt.

 

Wer das Kyusho-Jitsu im Deutschen Karate Verband erlernen möchte und noch nicht Mitglied ist, kann sich entweder direkt beim Verband anmelden (siehe www.karate.de) oder in einem der vielen Vereine, die bereits dem DKV angeschlossen sind, Mitglied werden.

 

 

Kyusho-Jitsu

Kyusho-Jitsu bezeichnet das umfangreiche Wissen rund um die Vitalpunkte und ihre Anwendung in den Kampfkünsten.

 

Bekannterweise zeigt die Entstehungsgeschichte der japanischen Kampfkünste einen starken chinesischen Einfluss. Die im Kyusho-Jitsu gelehrten Prinzipien greifen auf das umfassende Wissen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und deren 5-Elemente-Theorie zurück und nutzen es im Konflikt mit einem Gegner. Dabei kann man Kyusho-Jitsu nicht als eigenständige Kampfkunst bezeichnen, sondern eher als ein essentielles Wissen, das allen Kampfkünsten zu Grunde liegt. In China nennt man es beispielsweise Dim Mak, in Indien Marma Adi.

 

So wie Akupunktur und Akupressur mit der Stimulation bestimmter Körperstellen/ Vitalpunkte eine heilende Intention verfolgen, werden im Kyusho-Jitsu die energetischen und neurologischen Vorgänge des menschlichen Körpers so beeinflusst, dass eine Beeinträchtigung der Körperfunktionen die Folge ist. Diese Beeinträchtigung kann sich in Form von Schmerz, Gleichgewichtsstörungen, Kraftverlust bis hin zum Verlust des Bewusstseins äußern.

 

Zum Studium des Kyusho-Jitsu gehört aber keineswegs nur die Seite der negativen Wirkungsprinzipien, sondern ebenso das Wissen um die Linderung bestehender Beschwerden oder Blockaden bis hin zur Reanimation.

 

Sehr übersichtlich strukturiert und klar nachvollziehbar, kann das Wissen in jede Kampfkunst re-integriert und zur Verbesserung des Verständnisses um die eigene Kampfkunst verwendet werden. Es ist hierbei unerheblich, welche Kampfkunst ausgeübt wird, da die Erkenntnisse des Kyusho-Jitsu in alle Bereiche einfließen können.


 

künftige Termine

 

 24.06.2023

Kyusho-Jitsu im DKV mit Manfred Zink

Ausbildung Modul 7

Ausbildung & Training für alle Leistungsstufen

Sporthalle Grundschule A. Diesterweg, Gustav-Petri-Straße 3, 38855 Wernigerode

 

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 04.11.2023

Kyusho-Jitsu im DKV mit Manfred Zink

Ausbildung Modul 8

Ausbildung & Training für alle Leistungsstufen

Sporthalle Grundschule A. Diesterweg, Gustav-Petri-Straße 3, 38855 Wernigerode


 

Berichte

 

 18.02.2023

Kyusho-Jitsu im DKV mit Manfred Zink

Ausbildung Modul 6

Ausbildung & Training für alle Leistungsstufen

Sporthalle Grundschule A. Diesterweg, Gustav-Petri-Straße 3, 38855 Wernigerode

Modul 6 führte trotz zahlreicher kranzbedingter Ausfälle mit erneut über 30 Teilnehmern die Ausbildungsreihe Kyusho-Jitsu in Wernigerode (Sachsen-Anhalt) fort. Der Ausrichter TKS Wernigerode mit seinen "guten Seelen" Janet und Thomas Wildies hatte wieder ideale Bedingungen geschaffen, damit die interessierten Teilnehmer ihr Wissen in harmonischer Atmosphäre weiter komplettieren konnten.

Wir freuen uns bereits auf die nächsten Module am 24. Juni und 4. November 2023, wenn wir uns bei interessanten Inhalten ausserhalb der gewöhnlichen Interpretationen wiedersehen !

 

Prüfungen

Prüfungen im Kyusho-Jitsu werden nach der Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verbandes (DKV), erstellt durch Manfred Zink durchgeführt. Kyu-Prüfungen werden im Rahmen der angegebenen Ausbildungsreihen abgehalten. Für die DKV-Dan-Prüfungen Kyusho bitte über die website des Verbandes unter www.karate.de anmelden.

 

Prüfungsordnung

9. bis 7. Kyu

Prüfungsordnung

6. bis 4. Kyu

Prüfungsordnung

3. bis 1. Kyu


Prüfungsordnung

1. bis 3. Dan